LangLkw dürfen weiterbetrieben werden.

LangLkw ab dem 1. Januar 2017

Das Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Rechtsgrundlage für LangLkw ab dem 1. Januar 2017 geschaffen.

Der Abschlussbericht der BASt zum Feldversuch LangLkw bestätigt die positiven Ergebnisse aus dem Zwischenbericht und ermöglicht einen "streckenbezogenen Regelbetrieb".

Mit der Veröffentlichung der 7. Verordnung zur Änderung der LKWÜberlStVAusnV (Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge) ermöglicht das BMVI den Betrieb von LangLkw ab dem 1.1.2017 auf den jeweils genehmigten Strecken. Die Verordnung ist seit dem 31.12.2016 in Kraft und gestattet

einen unbefristeten Betrieb für

  • Lkw mit Dolly-Achse und Sattelanhänger bis zu einer Gesamtzuglänge von 25,25 m (Typ 3)
  • Sattelkraftfahrzeug mit einem weiteren Sattelanhänger bis zu einer Gesamtzuglänge von 25,25 m (Typ 4)
  • Lastkraftwagen mit einem Anhänger bis zu einer Gesamtzuglänge von 25,25 m (Typ 5)

einen vorerst befristeten Betrieb für

  • Sattelkraftfahrzeug mit verlängertem Sattelanhänger und einer Gesamtzuglänge von bis zu 17,80 m (Typ 1) bis zum 31.12.2023
  • Sattelkraftfahrzeug mit Zentralachsanhänger bis zu einer Gesamtzuglänge von 25,25 m (Typ 2) bis zum 31.12.2017

Der gesamt Abschlussbericht der BASt zum Feldversuch LangLkw ist auf der Internetseite der BASt verfügbar.

Weiterführende Informationen zum Betrieb von LangLkw im internen Bereich dieser Homepage unter TD-Info_Dez_2016.