Änderung des ATP-Abkommens
Die 11. Verordnung zur Änderung des ATP-Übereinkommens tritt am 13. November in Kraft. Das geht aus einer Bekanntmachung des Bundesaußenministeriums hervor. Das internationale Übereinkommen regelt vor allem die Bedingungen, unter denen gekühlte oder gefrorene Lebensmittel im internationalen Güterverkehr zu transportieren sind. Das Abkommen sieht unter anderem die Kennzeichnung der Fahrzeuge vor, definiert die technischen Anforderungen an Dämmung und Kühlaggregat und fordert die regelmäßige Messung und Aufzeichnung der Temperaturen im Laderaum und an der Ware.
