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TD-Info 12/2016 - Schwerpunkt "LangLkw ab 1. Januar 2017" finden Sie im Mitgliederbereich in der Rubrik Gesetze und Richtlinien.
Nachrichten-Archiv
TD-Info 12/2016 - Schwerpunkt "LangLkw ab 1. Januar 2017" finden Sie im Mitgliederbereich in der Rubrik Gesetze und Richtlinien.
Das System Trusted Carrier, mit dem die Betrugsanfälligkeit in der Straßentransportkette signifikant vermindert werden soll, ist mehr als nur ein weiteres Zertifikat in der Transportwelt. Transportunternehmen und Kraftwagenspeditionen unterliegen einem Selbstreinigungsmechanismus, der Verstöße gegen die Spielregeln mit Sanktionen bis hin zum Systemausschluss ahndet. Da Ladungsunterschlagungen aber an keiner Landesgrenze haltmachen, ist ein weiterer wichtiger Schritt die Internationalisierung des Systems.
Das System Trusted Carrier ist am 01.07.2016 in den nationalen Probebetrieb gestartet und funktioniert technisch einwandfrei. Nach entsprechenden Beschlüssen der International Road Transport Union (IRU) und europäischer Schwesterverbänden des BGL kann nun mit den nächsten Schritten die Internationalisierungsphase eingeleitet werden. Bis zum Abschluss der dafür erforderlichen Plattformarbeiten geht der Probebetrieb weiter. Ausführliche Infos und Downloads für Transportunternehmen und deren Auftraggeber finden Sie unter www.trusted-carrier.de
Werden auch Sie ein Trusted Carrier und nehmen Sie teil am Probebetrieb. Registrieren Sie Ihr Unternehmen und schreiben Sie heute und im künftigen Regelbetrieb mit an der Trusted Carrier-Erfolgsgeschichte.
Das EU-Parlament hat Änderungen an der EU-Richtlinie 96/53/EG über Abmessungen und Gewichte von Nutzfahrzeugen verabschiedet. Die beschlossenen Veränderungen bei der Fahrzeuglänge ermöglichen eine bessere Aerodynamik und bieten damit die Chance für weniger CO2-Emissionen. Unter anderem sollen Lkw-Anhänger verlängert werden können, auch die Fahrerhäuser können aerodynamischer konstruiert werden.
Darüber hinaus hatte die Kommission ursprünglich eine Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts für Lkw und Busse mit Hybrid- oder Elektroantrieb um eine Tonne vorgeschlagen. Das Parlament ist hier noch weiter gegangen und hat die Definition alternativer Antriebe offen formuliert, ohne eine bestimmte Technologie festzuschreiben.
Die 11. Verordnung zur Änderung des ATP-Übereinkommens tritt am 13. November in Kraft. Das geht aus einer Bekanntmachung des Bundesaußenministeriums hervor. Das internationale Übereinkommen regelt vor allem die Bedingungen, unter denen gekühlte oder gefrorene Lebensmittel im internationalen Güterverkehr zu transportieren sind. Das Abkommen sieht unter anderem die Kennzeichnung der Fahrzeuge vor, definiert die technischen Anforderungen an Dämmung und Kühlaggregat und fordert die regelmäßige Messung und Aufzeichnung der Temperaturen im Laderaum und an der Ware.
